Immer wieder ist bei der Beurteilung von Bauanträgen im Planungsausschuss die Frage, wie im Einzelfall richtig zwischen dem Beharren auf dem ursprünglichen Inhalt von Bebauungsplänen und dem Genehmigen von Abweichungen abzuwägen ist. Die geltenden Regeln sollen einheitlich angewendet werden, um Präzedenzfälle zu vermeiden, auf die sich andere Antragsteller für weitere Abweichungen berufen könnten. Es sollen vor allem nicht diejenigen im Nachteil sein, die sich von vornherein buchstabengetreu an die Vorgaben halten.
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