Mangelnde Faktenbasis für informierte Entscheidung über Baulandmanagement
Die Kommunalpolitik entscheidet meistens über klar umrissene Einzelfragen. Im Planungsausschuss am 9. April ging es demgegenüber um eine wegweisende Zielerklärung. Bei Enthaltung der FDP-Vertreterin wurde einstimmig ein ‚Grundsatzbeschluss zum kommunalen Baulandmanagement 2035‘ für Wachtberg gefasst. Der wird auch auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung stehen.
Natürlich, Wohnen ist ein gesellschaftlicher Grundbedarf und vor allem die starke Einwanderung stellt Aufgaben an bezahlbare Wohnraumversorgung. Seit längerem war ein Fachinstitut mit einer Studie zu den Grundlagen eines sog. Baulandmanagements für Wachtberg beauftragt und hatte mit statistischen Daten über Einwohnerzahlen, Einwohnerprognosen, Haushaltsgrößen, Altersstruktur usw. einen deutlichen Neubaubedarf in Wachtberg ausgerechnet. Anstatt diese Ermittlungen zur Diskussion zu stellen und dann Vor- und Nachteile verschiedener Handlungsmöglichkeiten weiter auszuarbeiten, legte die Verwaltung den genannten Grundsatzbeschluss vor, der den einen Weg des sog. Baulandmanagements festschreibt. Warum kommt eigentlich die Bauleitplanung in Wachtberg wie bisher nicht mehr infrage? Bebauungspläne und städtebauliche Verträge haben ja schon bisher Ziele wie möglichst geringe Versiegelung, Beteiligung von Bauherren an Infrastrukturkosten usw. berücksichtigt.
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