Rückhalt statt Generalverdacht für Lehrer und Polizisten!

Gegen ein neues Landesantidiskriminierungsgesetz

Die schwarz-grüne Landesregierung NRW und die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Josefine Paul von den Grünen, sehen eine ‚Kultur der Wertschätzung‘ als staatlichen Auftrag, nicht nur als Qualität des Umgangs zwischen Menschen. Dafür plant die Landesregierung die Einführung eines nordrhein-west¬fälischen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG). Künftig soll eine Beweislast¬umkehr gelten – gegenüber vorgebrachten Indizien für eine vermeintliche Diskriminierung sollen die beschuldigten Amtspersonen beweisen müssen, dass es die nicht gab. In der Realität dürfte das fallweise schwierig sein. Beispielsweise könnten Lehrer wegen vermeintlich diskriminierender Noten unter Rechtfertigungszwang geraten. Mehr Bürokratie durch zusätzliche Dokumentation und Rechtsstreit werden als Folge erwartet.

Wie die FDP-Landtagsfraktion lehnt die FDP Wachtberg das LADG ab. Die Rats¬mitglieder Joachim Schulz und Friedrich Oettler erklären: ‚Landesbedienstete einschließlich Lehrern und Polizisten verdienen Vertrauen und Rückhalt. Der Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ist falsch! Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat bereits Möglichkeiten, sich zu wehren, denn es gilt bundesweit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein zusätzliches Gesetz einfach oben drauf – finden wir nicht gut.‘

Gegen ein neues Landesantidiskriminierungsgesetz

Die schwarz-grüne Landesregierung NRW und die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Josefine Paul von den Grünen, sehen eine ‚Kultur der Wertschätzung‘ als staatlichen Auftrag, nicht nur als Qualität des Umgangs zwischen Menschen. Dafür plant die Landesregierung die Einführung eines nordrhein-west­fälischen Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG). Künftig soll eine Beweislast­umkehr gelten – gegenüber vorgebrachten Indizien für eine vermeintliche Diskriminierung sollen die beschuldigten Amtspersonen beweisen müssen, dass es die nicht gab. In der Realität dürfte das fallweise schwierig sein. Beispielsweise könnten Lehrer wegen vermeintlich diskriminierender Noten unter Rechtfertigungszwang geraten. Mehr Bürokratie durch zusätzliche Dokumentation und Rechtsstreit werden als Folge erwartet.

Wie die FDP-Landtagsfraktion lehnt die FDP Wachtberg das LADG ab. Die Rats­mitglieder Joachim Schulz und Friedrich Oettler erklären: ‚Landesbedienstete einschließlich Lehrern und Polizisten verdienen Vertrauen und Rückhalt. Der Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ist falsch! Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat bereits Möglichkeiten, sich zu wehren, denn es gilt bundesweit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein zusätzliches Gesetz einfach oben drauf – finden wir nicht gut.‘