Ursprünglich war das Konjunkturpaket II für die Bildungsinfrastruktur nur für solche Maßnahmen gedacht, mit denen langfristig Energie eingespart werden konnte. Jedoch können mit der letzten Ergänzung des Art. 104 b GG vom 12.Juli bezüglich der Förderfähigkeit von Maßnahmen jetzt grundsätzlich sämtliche Investitionen gefördert werden. Bedingung, sie müssen der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen und nicht einem anderen Förderbereich zugeordnet werden können oder unter einen speziellen Förderausschluss des ZuInvG fallen.
Das bedeutet für die Gemeinde Wachtberg, dass wir hier auch solche Maßnahmen fördern können, die direkt die Bildungsinfrastruktur verbessern und somit unseren Schulen und folglich unseren Kindern zu gute kommen.
Allerdings haben wir nicht mehr die Zeit, unser Maßnahmenpaket neu zu strukturieren und mit den Schulen abzustimmen.
Deswegen sollten wir uns dafür verpflichten, dass wir trotz der angespannten finanziellen Haushaltslage einen Teil der Ersparnisse, die wir durch die Maßnahmen des Konjunkturpaketes erwirtschaften, im Rahmen der Haushaltsberatungen für neue Medien an unseren Schulen einsetzen. Dafür bietet sich das Medienkonzept der Grundschulen an, das von Herrn Norbert Rauh vom Kompetenzteam des Rhein-Sieg-Kreises erarbeitet wurde.
Die Wachtberger FDP wird sich für die Umsetzung der Fördermöglichkeit im Rat der Gemeinde einsetzen.